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Rahmenbedingungen

Auf den Punkt gebracht:

Eine psychotherapeutische Sitzung...

findet in meiner Ordination statt:

Gfronergasse 8/12

1060 Wien

Bezahlung nach jeweiliger Einheit in BAR oder per Überweisung

Termine nach vorheriger Vereinbarung (per Telefon oder Kontaktformular)

Termine können in Einzel- oder Doppeleinheiten stattfinden

Die Häufigkeit der Psychotherapiesitzungen wird individuell vereinbart.

  • Verschwiegenheit
    Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit aller mir anvertrauten Themen verpflichtet. Diese Verschwiegenheit ist gesetzlich implementiert im Psychotherapiegesetz §15. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Selbst die Information, dass Sie Therapie besuchen darf nicht weitergegeben werden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt sowohl während der laufenden Therapie, als auch nach Beendigung eben dieser.
  • Dokumentationspflicht
    Die Dokumentationspflicht zählt ebenso wie die Verschwiegenheitspflicht zu den Berufspflichten einer Psychotherapeutin. Die schriftliche Dokumentation der Psychotherapiestunden soll zur Sichtung und Bewertung des Verlaufs, als auch zur weiteren Qualitätssicherung dienen. Die schriftliche Dokumentation wird von mir streng vertraulich behandelt und auch dementsprechend verwahrt. Es erhält niemand Zugriff auf diese Dokumentation. Sie können allerdings Einsicht in die Verlaufsdokumentation nehmen, falls Sie dies möchten.
  • Krankenkassenrefundierung
    Psychotherapie ist eine medizinische Krankenbehandlung. Wenn Sie aufgrund einer psychiatrischen Diagnose zu mir zugewiesen wurden, können Sie meine Honorarnoten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und bekommen dadurch, je nach Kasse, einen Teilbetrag refundiert. Auch Zusatzversicherungen übernehmen zumeist einen Teil der übrigen Kosten. Die Höhe der teilweisen Rückerstattung beläuft sich zurzeit (Oktober 2023) auf: ÖGK (vormals GKK): 31,50 EURO BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte): 42,40 EURO SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte): 45,00 EURO Um die Teilkostenrückerstattung zu beantragen, beachten Sie bitte folgendes Procedere: Bitte besorgen Sie sich vor oder spätestens nach dem Erstgespräch eine Überweisung zur Psychotherapie von Ihrem:Ihrer Hausärzt:in oder Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin. Diese Überweisung reichen Sie, samt meiner Honorarnote, bei Ihrer zuständigen Versicherung ein. Ab der 10. Sitzung muss ein Antrag für die weitere Kostenübernahme ausgefüllt werden.
  • Terminvereinbarung und Absageregelung
    Die Terminvereinbarung für ein Erstgespräch kann entweder per Kontaktformular oder per Telefon erfolgen. Sie können dazu das angegebene Kontaktformular oder die auf der Seite Kontakt angeführten Kontaktinformationen nutzen. Die Folgetermine werden jeweils am Ende der Stunde vereinbart. Falls Sie die Psychotherapiestunde nicht wahrnehmen können, so ist dieses bis spätestens 24 Stunden vor Stundenbeginn mitzuteilen. Andernfalls muss die Stunde in voller Honorarsumme verrechnet werden. Dies ist notwendig, da die Stunde nur für Sie reserviert ist.
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